Karnevalskostüm im Auto nicht immer erlaubt
Karnevalskostüm im Auto nicht immer erlaubt Berlin, 5. Februar 2018: Mit der Weiberfastnacht am Donnerstag, den 8. Februar, beginnt die Hochphase der diesjährigen Karnevalssession. Auch wenn die meisten Jecken zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind, gibt es auch welche, die mit dem Auto anreisen. Sie sollten aufpassen: einige Kostüme und Masken dürfen beim Autofahren nicht getragen werden, weil sie die ...