Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur elektronischen Fußfessel
Bielefeld (ots) - Das Kabinett hat eine Änderung des BKA-Gesetzes beschlossen. Tritt sie in Kraft, darf das Bundeskriminalamt terroristische Gefährder, die noch nicht verurteilt wurden, mit Fußfesseln überwachen. Das klingt beruhigend - so lange man nicht genauer hinsieht. Denn in Deutschland lebt kein einziger Gefährder, der in die Zuständigkeit des BKA fällt. ...