Westfalen-Blatt: zu verkaufsoffenen Sonntagen
Bielefeld (ots) - Zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr: Das klingt, als bekäme der Handel den Hals nicht voll. Das Gesetz in NRW erlaubt aktuell - von stadtteilbezogenen Ausnahmen abgesehen - nur vier Shopping-Sonntage, für die zudem jedes Mal ein Anlass vorliegen muss. Immer öfter wird die Regelung jedoch gerichtlich oder mit Hilfe von Volksabstimmungen ausgehebelt. Sicher: Die Forderung nach einem Anlass wurde und ...