Mitteldeutsche Zeitung zum Raser-Urteil
Halle (ots) - Während tödliche Raser früher meist mit Bewährungsstrafen davonkamen und rücksichtloses Autofahren als Kavaliersdelikt galt, ist das Pendel nun ins andere Extrem ausgeschlagen. Die Strafen können nicht hart genug sein. Dem BGH war dabei auch nicht wohl. Deshalb betonte die Vorsitzende Richterin, dass Mordurteile die Ausnahme für extreme Fälle bleiben müssen. Doch damit ist die Tür nun geöffnet. ...