Mitteldeutsche Zeitung: zum Mord-Paragrafen
Halle (ots) - Der Deutsche Anwaltsverein schlägt vor, die Mord- und Totschlagparagrafen abzuschaffen und durch einen einheitlichen Tötungsparagrafen zu ersetzen. Die Strafandrohung betrüge dann zwischen fünf bis fünfzehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe, was dem Strafrahmen der beiden bisherigen Tötungsparagrafen entspräche. Vor allem aber entfiele - neben den Mordmerkmalen - die zwingende lebenslange ...