Arzneimittel: Zahl des Monats 100 = 98 = 60 = 56
Berlin (ots) - Die Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, anstelle eines vom Arzt verordneten nicht unter Rabattvertrag stehenden Arzneimittels ein wirkstoffgleiches rabattbegünstigtes Arzneimittel abzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Substitution vorliegen. Der Austausch setzt u.a. voraus, dass die Packungsgröße beider Medikamente identisch ist. Bislang gilt, dass eine 100er Packung nur gegen eine 100er Packung ...