LG Essen: Autokäufer müssen sich beim Abgasskandal keine Nutzungsvorteile anrechnen lassen
Bremen (ots) - Das Landgericht Essen hat mit Urteil vom 19.06.2019 - 3 O 439/18 - entschieden, dass sich der Käufer eines Dieselfahrzeugs, das mit einer Schummelsoftware ausgestattet ist, keine Nutzungsvorteile für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss. Vorher hatten ...