Die GbR: Germanys next Topmodel?
Hamburg (ots) - Wenn mehrere Personen eine Immobilie erwerben, wird zwischenzeitlich häufig dazu geraten, dies in Gesellschaft bürgerlichen Rechts - auch BGB-Gesellschaft genannt - zu tun. Insbesondere für Immobilien, die im Familienbesitz sind und gehalten werden sollen, hat dies den Charme, dass der Generationenwechsel mit relativ wenig Aufwand möglich ist. Wenn etwa ein Ehepaar eine Immobilie zunächst selbst erwirbt, sie aber in absehbarer Zeit entweder an ...