Eiskalter Haftungsgrund - lassen Sie es nicht krachen!
Hannover (ots) - Reifen dürfen nur beim so genannten "Snowtubing" auf Rodelbahnen ins rutschen kommen - nur da macht es auch Spaß! Im Straßenverkehr jedoch wird es nun ernst, so will es der Gesetzgeber. Sollte der Fahrer nicht der Witterung angepasste Reifen aufgezogen haben, drohen Bußgelder, bei Behinderung sogar Punkte in Flensburg. Doch so weit sollte man es gar nicht kommen lassen. Sicherheits-Experten raten ...