Gunst der Stunde, Kommentar zur Commerzbank von Anna Sleegers
Frankfurt (ots) - Wenn die Commerzbank oder andere börsennotierte Gesellschaften sich den Aufwand machen, Ergebniskennziffern vor dem eigentlichen Veröffentlichungstermin zu publizieren, ist dies zumeist der Ad-hoc-Pflicht geschuldet. Kursrelevante Nachrichten gilt es, alsbald einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, damit im Idealfall alle Anleger in die Lage versetzt werden, die ihnen angemessen erscheinenden ...