Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
OLG Oldenburg gibt erneut Klage auch bei Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals statt / Kläger erhält weiter noch 2.600 Euro an Zins / Keine Verjährung im Jahr 2018
Köln (ots) - Der 14. Senat des OLG Oldenburg bleibt seiner verbraucherfreundlichen Linie im VW-Abgasskandal treu und hob ein abweisendes Urteil des LG Osnabrück auf. Der Kläger kann nun seinen im November 2015 für 21.999 Euro gebraucht gekauften Passat gegen Rückzahlung des Kaufpreises an die Volkswagen AG ...