Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Telekom
Stuttgart (ots) - Das Urteil des Landgerichts Köln sorgt für Furore: Die Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei Internet-Flatrates nicht drosseln, wird ein bestimmtes Übertragungsvolumen überschritten. Würde das Urteil rechtskräftig, profitierten davon Hunderttausende Telekom-Kunden. Wer seit Mai dieses Jahres einen Flatrate-Vertrag mit Drosselklausel bei Deutschlands größtem Netzbetreiber abgeschlossen hat, ...