Mitteldeutsche Zeitung: zum Urteil zur Sozialbindung
Halle (ots) - Der BGH hat aber jetzt noch auf ein anderes Instrument der Kommunen hingewiesen: Wenn Städte den freien Wohnungsunternehmen dauerhafte soziale Verpflichtungen auferlegen wollen, dürfen sie ihre Grundstücke einfach nicht verkaufen. Stattdessen sollten sie den Baugesellschaften ein Erbbaurecht einräumen. Die Wohnungsfirmen erwerben in solchen Fällen zwar das Eigentum an dem Haus, das sie bauen. Die ...