Mieter dürfen Wäsche in der Wohnung trocknen / R+V-Infocenter: Verbotsklauseln im Mietvertrag sind überwiegend ungültig - Mieter müssen Schimmel vorbeugen
Wiesbaden (ots) - Frisch gewaschene Kleidung auf dem Wäscheständer in der Wohnung: Das ist vielen Vermietern ein Dorn im Auge. Sie befürchten, dass sich durch die Feuchtigkeit Schimmel bildet - und verbieten deshalb per Mietvertrag oder Hausordnung, die Wäsche in den eigenen vier Wänden zu trocknen. Doch eine ...