Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Ärzte und Ärztinnen müssen Verdacht auf eine Berufskrankheit melden
Berlin (ots) - Wer die Diagnose "heller Hautkrebs" erhält, sollte gegenüber seinem Arzt oder seiner Ärztin auch auf die eigene Berufstätigkeit hinweisen. Gerade Outdoorworker, die viel unter der Sonne arbeiten oder gearbeitet haben, haben ein erhöhtes Risiko an hellem Hautkrebs zu erkranken. Ist dieser beruflich verursacht, kann er als Berufskrankheit anerkannt ...