Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH
Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich
Köln (ots) - Seit dem 1. Februar 2020 gilt auch der neue Mindestlohn (Stand 14. August 2019) im Dachdeckerhandwerk als allgemeinverbindlich. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Der Mindestlohn 1 beträgt für ungelernte Arbeitnehmer zunächst 12,40 Euro und steigt ab 1. Januar 2021 auf 12,60 Euro pro Stunde. Für gelernte Arbeitnehmer ...