Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Kirchen / Steuern
Osnabrück (ots) - Kein Austritt "light" Keine Kirchensteuer mehr zahlen wollen, aber weiterhin gläubiges Mitglied bleiben: Diese Art von Kirchenaustritt "light" geht in Deutschland nicht. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich klargestellt. Damit ist der Fall des badischen Kirchenrebellen Helmut Zapp beendet. Die Entscheidung entspricht den Bedingungen, die auch beim Austritt aus einem ...