Frankfurter Rundschau: Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Auskunftspflicht gegenüber Journalisten:
Frankfurt (ots) - Interessant und gefährlich ist freilich die Bemerkung der Leipziger Richter, garantiert sei nur "ein Minimalstandard an Auskunftspflichten". Sollte das bedeuten, dass der Informationsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden nach der Leipziger Entscheidung nunmehr beschränkt ist, dann wäre ...