WAZ: Das gute Recht des Beschuldigten. Kommentar von Stefan Wette
Essen (ots) - Freundlich ist es nicht von Thomas Middelhoff, wenn er frühere Ankündigungen ignoriert und vor dem Kölner Landgericht plötzlich die Auskunft verweigert. Dass Gericht, Staatsanwalt und die Verteidigung viel Zeit in die Vorbereitung seiner Vernehmung investiert haben, ist für sie bitter. Aber deshalb muss man sein Schweigen ja nicht "unverschämt" ...