WAZ: Im Zweifel für die Sicherheit - Kommentar von Tobias Blasius
Essen (ots) - Bei einem Sexualstraftäter, der eine Haftstrafe und 20 Jahre Sicherungsverwahrung hinter sich hat, braucht es rechtsstaatliche Klarheit. Wer als therapiert und nicht mehr gefährlich anzusehen ist, darf nicht länger seiner Freiheit beraubt werden. Gibt es aber ein zu großes Restrisiko für die Allgemeinheit, müssen die Anstaltstore weiter geschlossen ...