WAZ: Vorrang für den Schutz der Bürger. Kommentar von Rolf Potthoff
Essen (ots) - Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, müssen in speziellen Therapieeinrichtungen untergebracht werden. Das ist die Konsequenz aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der den bisherigen Umgang mit solchen Tätern - sie blieben in Sicherungshaft - beanstandet hat. Es hilft nichts, über den ...