Westfalen-Blatt: zum Mindestlohn
Bielefeld (ots) - Von 8,50 Euro in der Stunde kann heute in Deutschland kein Mensch auf eigenen Füßen stehen. Es ist daher völlig verständlich, dass sich betroffene Geringverdiener über jeden Euro extra freuen, der ihnen über Weihnachts- und Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Doch das oberste deutsche Arbeitsgericht spuckt ihnen mit einem ersten Urteil zum Mindestlohn nach dessen Einführung vor eineinhalb Jahren kräftig in die Suppe. Danach darf der Arbeitgeber die ...