Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Internetrechte
Bielefeld (ots) - Ja, es gibt ein Recht aufs Vergessen. Der Europäische Gerichtshof hat einen Grundwert bestätigt, der zum gedeihlichen Zusammenleben einer Gemeinschaft gehört. Das gilt für die ganze Welt, die im Netz nur ein Dorf ist. Suchmaschinen sollen künftig die Privatsphäre achten. Auf Verlangen des Betroffenen dürfen sie nicht länger Verweise auf ...