Westfalen-Blatt: zum 1. Mai
Bielefeld (ots) - Auf dem Balkon angrillen oder auf der Straße den Arbeitgebern einheizen: Für die meisten Arbeiter und Angestellten stellt sich diese Frage am 1. Mai 2014 nicht. Der »Tag der Arbeit« ist in Deutschland ein Feiertag, sogar gesetzlich verankert. Ein Kampftag ist er schon lange nicht mehr. Und sollten dennoch hier und da ein paar Fäuste gen Himmel gehen und das ein oder andere Arbeiterlied gesungen werden, dann ist das nicht mehr als Traditionspflege oder, ...