Kölner Stadt-Anzeiger: Bundesamt für Verfassungsschutz: Internetseite kreuz.net ist grundgesetzwidrig
Köln (ots) - Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Internetseite "kreuz.net" als grundgesetzwidrig ein. Das ergibt sich nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) aus der Antwort des Verfassungsschutzpräsidenten Heinz Fromm auf eine Anfrage des Parlamentarischen ...