Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum Gaffer-Gesetz
Stuttgart (ots) - Es vergeht kein Tag, an dem nicht Polizei oder Rettungsdienste über Schaulustige klagen, die Fotos von Verkehrsunfällen machen. Offenbar tut es not, auch das Persönlichkeitsrecht von Toten enger zu fassen. Deshalb ist es verständlich, wenn der Gesetzgeber bereits das Fotografieren von Verstorbenen, sofern kein berechtigtes Interesse dafür vorliegt, unter Strafe stellen will. So hat es die große ...